Kinderschutzkonzept

Kinderschutzkonzept des Katholischen
Integrativen Kindergarten St. Anna
Am Steig 8
92421 Schwandorf
09431 – 30 35
st-anna.schwandorf@kita.bistum-regensburg.de

Träger:
Katholische Pfarrkirchenstiftung St. Jakob, vertreten durch die Kirchenverwaltung, diese
vertreten durch den Kirchenverwaltungsvorstand Pfarrer Christian Kalis.
Kindergartenleiterin:
Julia Weigl

Die Kindertageseinrichtung ein sicherer Raum für Kinder
Unser Schutzkonzept

1. Übergreifende Prinzipien

1.1 Verantwortung von Träger und Leitung
Jedes Kind hat ein Recht auf Schutz des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls.
Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetztes sind Konzepte zum Schutz von Kindern in
Kindertageseinrichtungen Bestandteil der Qualitätsentwicklung geworden.
Mit dem vorliegenden Schutzkonzept haben wir ein gemeinsames Verständnis von
Kinderschutz geschaffen. Das Wohl des Kindes kann sowohl durch andere Kinder, sowie
durch Familienangehörige oder andere Erwachsene und Mitarbeiter der Einrichtung
gefährdet sein. Da wir für unsere Schutzbefohlenen familienergänzend die Verantwortung
tragen, ist es uns wichtig die Rechte aller unserer Kinder zu achten. Wir wollen einen
sicheren Ort zum Spielen, Lernen und Entwickeln bieten.
Das Kerngeschäft unserer pädagogischen Arbeit ändert sich dadurch nicht. Aber die
entwickelten Grundsätze geben uns Orientierung und Handlungssicherheit, um im `Falle
eines Falles` bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen. Sie sind Ausdruck einer Kultur
der Achtsamkeit und Verantwortung, auf die wir in unserer Einrichtung ein besonderes
Augenmerk legen.

1.2 Haltung und Kultur der Aufmerksamkeit
Die uns anvertrauten Mädchen und Jungen haben das Recht auf einen sicheren
Kindergarten.
Wir setzten uns für ihren bestmöglichen Schutz ein und werden keine offenen und subtilen
Formen von Gewalt, Grenzverletzungen und Übergriffen zulassen oder dulden. Diese
könnten sein:
– Verbale Gewalt (herabsetzen, abwerten, bloßstellen, ausgrenzen, bedrohen)
– Körperliche Gewalt
– Sexuelle Gewalt
– Machtmissbrauch
– Ausnutzung von Abhängigkeiten
Unser pädagogisches Handeln ist transparent, nachvollziehbar und entspricht fachlichen
Standards.
Wir orientieren uns an den Bedürfnissen der Kinder und arbeiten mit den Eltern bzw.
Sorgeberechtigten partnerschaftlich zusammen. Jedes Kind wird in seiner Individualität und
Selbstbestimmung wahrgenommen und anerkannt. Unser professioneller Umgang ist
wertschätzend, respektvoll und verlässlich – dabei achten wir auf die Gestaltung von Nähe
und Distanz, von Macht und Abhängigkeit und von Grenzen.
Wir unterstützen die Kinder in der Entwicklung eines positiven Körpergefühls. Sie sollen
lernen, dass sie ein Recht auf ihren eigenen Körper haben.

Auch unsere Teamarbeit ist geprägt von einem wertschätzenden und respektvollen Umgang.
Konflikte oder auftretende Meinungsverschiedenheiten tragen wir angemessen aus mit dem
Ziel, sie konstruktiv zu lösen.
Fehler dürfen passieren. Sie müssen offen eingestanden und aufgearbeitet werden, um sie
zur Verbesserung unserer Arbeit nutzen zu können.

1.3 Fachkenntnisse
Wir sind bereit Fachkompetenz zu erlangen (Fortbildung, Supervision, Fachberatung).
Durch Fortbildungen in verschiedensten Bereichen, Fachzeitschriften und regelmäßig
stattfindende Teamsitzungen sind wir stets gut informiert. Inhalte von Fortbildungen werden
weitergegeben und ausgetauscht.
Orientierung gibt auch der Bayer. Bildungs- und Erziehungsplan.
Alle Teammitglieder haben Kenntnis von unserem sexualpädagogischen Konzept.

1.4 Institutionelles Schutzkonzept der Diözese Regensburg
Mit diesem Kinder Schutzkonzept erfüllen wir die Anforderungen des institutionellen
Schutzkonzepts im Bistum Regensburg.

2. Prävention gegen (sexuellen) Missbrauch und Gewalt

2.1 Grundlagen der Präventionsarbeit
2.1.1 Prävention als Erziehungshaltung

Ein wichtiger Baustein unseres Schutzkonzeptes ist die Prävention. Sie basiert auf den
grundlegenden Rechten der Kinder. Indem wir die Mädchen und Jungen beteiligen und sie
dabei ihre Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit erleben, stärken wir ihr
Selbstbewusstsein.
Zentraler Aspekt dabei ist der Aufbau eines positiven Selbstkonzeptes mit der Vermittlung
positiver Botschaften: durch die Beschäftigung mit den eigenen Stärken, durch die Erlaubnis
alle Gefühle haben zu dürfen und über seinen Körper selbst bestimmen zu dürfen. So
fördern wir die Mädchen und Jungen in ihrer Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit und
bestärken sie darin, den eigenen Gefühlen und ihrer Intuition zu vertrauen.
Was wir tun um unsere Kinder zu stärken:
– Partizipation (Mitbestimmung)
„Partizipation“ bedeutet „Beteiligung“ im Sinne von Mitwirkung, Mitgestaltung und
Mitbestimmung. Bei uns im Kindergarten ist es jedem Kind möglich
Eigenverantwortung zu übernehmen und eigene Aktivitäten zu gestalten, soweit sich
dies mit seinem Wohl und dem der Gemeinschaft vereinbaren lässt.
– Einhaltung der Kinderrechte
– Versch. Projekte (mein Körper gehört mir, Bilderbücher, Rollenspiele u.v.m.)
– Beschwerdemanagement
Wir haben immer ein offenes Ohr sowohl für Eltern, Kinder als auch untereinander
im Team. Beschwerden oder Verbesserungsvorschläge, sofern sachlich vorgetragen,
werden von uns nicht persönlich genommen, sondern als Gelegenheit zur
Entwicklung und Verbesserung unserer Arbeit gesehen.
Als Vorbilder gehen wir wertschätzend und respektvoll miteinander um.
Wir dürfen Fehler machen und suchen gemeinsam nach Lösungen.
Unser Beschwerdeverfahren für Kinder:
– Vertrauensverhältnis aufbauen damit Beschwerden angstfrei geäußert
werden
– Ausdruckformen wie Weinen, Zurückziehen und Aggressivität werden ernstund
wahrgenommen
– Einmal jährlich können die Kinder anhand eines Fragebogens den Alltag im
Kiga. bewerten
– Partizipation ist selbstverständlich
– In Kinderkonferenzen wird nachgefragt wie versch. Angebote angekommen
sind
– Die Kinder können sich ihre Ansprechperson selbst wählen, eben ihre
Vertrauensperson.
Als Ansprechperson für die erwachsenen Mitarbeiter steht die Kindergartenleitung
zur Verfügung.

2.1.2 Angemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz
Körperkontakt und körperliche Berührungen sind zwischen den Kindern und uns als
pädagogische Bezugspersonen wesentlich und unverzichtbar.
Dabei wahren wir die individuelle Grenze und persönliche Intimsphäre der Mädchen und
Jungen.
Wir respektieren das Recht des Kindes Nein zu sagen.

2.1.3 Klare Regeln und transparente Strukturen
– Schoss sitzen
Die Mitarbeitenden fordern nicht aus eigenem Interesse die Kinder auf, auf ihrem
Schoss zu sitzen. Die Kinder dürfen auf den Schoss, wenn sie das Bedürfnis danach
äußern oder zeigen. Auch beim Trösten sollte der Impuls für das auf den Schoss
nehmen vom Kind kommen.
– Toilettengang
Das Kind wird nur begleitet, wenn es Hilfe benötigt. Dies wird mit den Eltern
abgesprochen. Kinder, die in der Lage sind, den Klogang alleine zu bewältigen, gehen
nachdem sie eine Mitarbeiterin informiert haben, selbständig auf die Toilette.
Kinder, die noch Hilfestellung benötigen, unterstützen wir. Wir achten darauf die
Genitalien des Kindes nicht zu berühren. Wir fordern z. B. die Kinder auf, sich auf die
Toilettenschüssel zu setzen und ihren Penis mit der Hand nach unten zu halten, ggf.
helfen wir mit etwas Klopapier und Druck auf die Hand des Kindes mit.
Spätestens im letzten Kindergartenjahr sollte jedes Kind erlernen, sich auch nach
dem Stuhlgang alleine abzuputzen, da es Voraussetzung für den Schulbesuch ist.
Wir wahren die Intimsphäre, indem die Kinder alleine in der Toilette sein dürfen.
Eine Begleitung durch Mitarbeiter ist nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kindes
möglich.
Wir kündigen uns sprachlich an, wenn wir die Kabine betreten.
Sollte sich ein Kind so voll gemacht haben, dass es geduscht werden müsste, werden
die Eltern verständigt.
– Wickeln
Wenn gewickelt wird, wird eine Mitarbeitende informiert. Die Kinder werden nur
vom Fachpersonal gewickelt (keine Praktikanten). Die Türe zum Wickelraum wird
geschlossen. Das Eincremen im Intimbereich gehört zum Wickeln, wenn dies nötig ist.
– Trösten
Wir legen einen großen Wert auf einen natürlichen und herzlichen Umgang mit den
Kindern. Das Berühren und Trösten von Kindern ist selbstverständlich, wenn die
Kinder dieses Bedürfnis verbal oder auch non-verbal äußern.
– Sprache
Unser Umgangston ist höflich und respektvoll. Die sprachlichen Äußerungen bzw. die
Wörter die wir verwenden sind nicht abwertend, herabwürdigend oder ausgrenzend.
Wir sprechen die Kinder nicht mit Kosenamen oder Spitznamen an, wenn sie dies
nicht wünschen.
Die Geschlechtsteile werden durch die Fachkräfte anatomisch korrekt und einheitlich
benannt. Wir einigen uns auf folgende Begrifflichkeiten: „Penis“ und „Scheide.
– Begrüßung und Verabschiedung
Wir begrüßen und verabschieden jedes Kind mit einer persönlichen Ansprache und
einem freundlichen Gruß.
Auch alle Eltern werden, wenn möglich, persönlich begrüßt und verabschiedet.
Wir legen Wert darauf, dass Kinder dem Personal persönlich übergeben werden und
auch beim Personal abgemeldet werden.
– Planschen und Wasserspiele
Wird im Sommer gebadet oder gespielt, tragen die Kinder Badekleider oder Badewindeln.
Umgezogen wird sich in den Gruppenräumen oder in der Garderobe. Die
Kinder werden nicht im Haus geduscht. Sollten Kinder beim An- und Ausziehen bzw.
beim Abtrocknen Hilfestellung benötigen, wird ihnen im angemessenen Rahmen
geholfen.
– Essen und Trinken
Wir wollen die Kinder fördern, ihre eigenen Bedürfnisse wahrzunehmen
und angemessen zu stillen.
Wir werden deswegen keine Kinder zum Essen oder Trinken zwingen,
allenfalls ermuntern und erinnern.
Beim warmen Mittagessen, Frühstücksbuffet … entscheiden die Kinder selbständig,
ob und wie viel sie nachholen wollen.
Werte und Normen regeln das menschliche Zusammenleben und prägen unter
anderem auch das Rollenbild der Kinder.
Wir achten deswegen beim Essen auf Tischmanieren: kein Rülpsen, Matschen,
Spucken …
– Vergleiche ziehen
Dass Kinder beim Klogang, beim Wickeln oder Umziehen Unterschiede an sich
erkennen, ist normal.
Es ist auch okay und wichtig, wenn Kinder in diesen Situationen Vergleiche ziehen.
Dies wird nicht vom Personal unterbunden, solange es keinem unangenehm ist.
Sollte es jedoch demütigende oder gemeine Äußerungen geben, unterbinden wir
diese.
Wir sprechen hier klare Verbotsregeln aus und geben notwendige Erklärungen dazu
ab.
Dies gilt auch, wenn Kinder demonstrativ und in jeglichen Situationen ihr
Geschlechtsteil oder ihren Po entblößen.
– Turnen
Hilf mir es selbst zu tun. Wir leiten die Kinder an sich selbst umzuziehen.
Dabei achten wir darauf, dass die Unterwäsche an bleibt und die Kinder von
neugierigen Blicken von außen geschützt sind (Rollo schließen).
Bei den Kleinen geben wir Hilfestellung, wenn nötig.
– Beten
Da wir eine christliche Einrichtung sind, sprechen wir bei gemeinsamen Mahlzeiten
und täglich im Morgenkreis ein Gebet.
Wir erwarten ein ruhiges, respektvolles Verhalten aller während des Gebets.
Kinder christlichen Glaubens ermuntern wir altersgemäß zum Mitbeten.
– Rollenspiele und Doktorspiele
Rollenspiele der Kinder wie Vater-Mutter–Kind und auch das Nachahmen von
Beziehungssituationen oder Liebessituationen gehören dazu und sind wichtig, damit
das Kind seine Geschlechtsidentität erlangen kann.
All das ist genauso normal und notwendig wie z. B. das Nachspielen von
Einkaufssituationen oder Puppenbetreuung.
Bei uns gibt es die klare Regel, dass die Kleidung an bleibt.
Kommt es trotzdem zum Entblößen oder Berühren des Schambereichs, erfolgt sofort
nach der Beobachtung und Einschätzung eine Reaktion durch die Mitarbeiterin: Sie
teilt den Kindern mit, dass sie die Kleidung anlassen sollen, da sie auch angezogen
Arzt spielen können.
Sie weist darauf hin, dass man nicht jedem diesen Bereich zeigt.
Falls Kinder mit Gegenständen hantiert oder diese eingeführt haben erklärt sie, dass
dies unhygienisch ist (erst in den Po, dann wieder in den Mund) und die Kinder sich
damit verletzen oder weh tun können.
Die Eltern werden nach solchen Spielsituationen immer von uns informiert und
beraten.
Sollten die Kinder weiterhin diese Spielregeln verletzen, führt dies zu einem klaren
Verbot, z. B. Puppeneckenverbot, Doktorkoffer wird weggeräumt…
– Nein sagen und eigene Entscheidungsfindung
Wir unterstützen Kinder dabei, ihre Grenzen gegenüber anderen behaupten zu
können und möchten, dass sie Nein oder Stopp sagen lernen.
Deswegen ist es für uns ein ganz normaler Prozess im Tageslauf, wenn Kinder
Widerspruch anmelden, weil sie sich ungerecht behandelt fühlen von Kindern oder
Erziehern.
Ebenso können und sollen Kinder Versprechungen unsererseits ruhig einfordern.
Wichtig ist es in solchen Situationen, Kinder nicht herabzusetzen, sondern ernst zu
nehmen.
All dies trägt dazu bei, sich auch gegenüber fremden Erwachsenen zu behaupten,
Nein oder Stopp zu sagen.
– Küssen von Kindern
Den Mitarbeiterinnen des Kindergartens ist das Küssen von Kindern untersagt. Die
Mitarbeiterinnen kommunizieren den Kindern, dass sie nicht von ihnen geküsst
werden möchten und treffen geeignete Maßnahmen, um einen Kuss durch ein Kind
zu vermeiden.
Wir sprechen Abweichungen von der Regel im Team an. Alle Handlungen mit einem
sexuellen Charakter, Berühren von Brust und Genitalien von Kindern (außer beim
Wickeln) sind wie eine sexualisierte Sprache verboten.
– Hilfestellung beim Basteln
Sollten Kinder noch nicht alleine Schneiden können setzten wir uns
hinter das entsprechende Kind und führen die Hand.
– Disziplinierungsmaßnahmen
Konsequenzen passen wir dem Regelverstoß an, z.B. ein Kind kippt den Sand aus,
dann ist die Konsequenz, dass es diesen Sand wieder auffegt. Sie müssen
nachvollziehbar und dem Entwicklungsstand und dem Regelbruch angemessen sein.
Konsequenzen sollen zeitnah und transparent geschehen. Uns ist es wichtig, dass die
abgesprochenen Regeln für alle gelten und wenn Regeln verändert werden, muss
dies an alle kommuniziert werden.

Eltern und andere Personen:
Eltern, die die Einrichtung besuchen oder ihre Kinder in den Kindergarten bringen, haben
keinen Zutritt zu den Kindertoiletten im ganzen Haus. Ihnen steht ausschließlich die
Gästetoilette zur Verfügung.
Wenn Eltern in Ausnahmesituationen ihr Kind im Kinderbad wickeln oder ihr Kind beim
Toilettengang begleiten möchten, müssen sie das Personal darüber informieren.
Eltern helfen ausschließlich ihrem eigenen Kind, ihnen ist nicht gestattet, anderen Kindern
bei Toiletten- und Pflegesituationen (an- und umziehen, eincremen, Knopf der Hose öffnen,
unterstützen nach dem Toilettengang) zu helfen. Dies ist ausschließlich dem pädagogischen
Personal gestattet. Alle Eltern melden dem pädagogischen Personal, wenn ein Kind Hilfe
benötigt.
Ebenso ist es nicht gestattet während der Bring- und Abholzeiten sich länger als nötig im
Kindergarten aufzuhalten. Hospitieren Eltern im Kindergarten, sind diese nicht alleine mit
den Kindern zu lassen.

Personen, die in unserer Einrichtung Reparaturen durchführen müssen, werden von uns
begleitet bzw. werden die Zonen zeitweise komplett gesperrt. Sie sind auf keinen Fall mit
den Kindern alleine zu lassen.

Fachdienste (Frühförderung, MSH) sind uns bekannt, besitzen ein Führungszeugnis und die
Eltern wurden vorab informiert.

Der Hausmeister und die Raumpflegerinnen sind nie alleine mit den Kindern zu lassen und
das Fachpersonal weiß Bescheid wann wer im Haus ist.
Bei Festen und Feiern im Kindergarten liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.

2.1.4 Sexualpädagogisches Konzept
Wir betrachten die sexuelle Neugier als normalen und wichtigen Bestandteil der kindlichen
Entwicklung und gehen offen und ohne Schamgefühl als Vorbilder damit um.
In allen Altersgruppen hat die Sexualität grundsätzlich mit dem Suchen und Erkunden
körperlicher Empfindungen zu tun. Die Sexualität kann als eine Art Energie verstanden und
empfunden werden, die ein Individuum sein gesamtes Leben begleitet. In Bezug auf die
kindliche Sexualität, ist es jedoch wichtig, zwischen dieser und derer eines Erwachsenen zu
unterscheiden. So steht in den ersten Jahren der sexuellen Entwicklung eines Kindes das
Bedürfnis nach Zärtlichkeit, Geborgenheit und einer körperlichen Zuwendung im Fokus.

Im weiteren Verlauf der kindlichen Entwicklung lernt das Kind seine eigenen, erogenen
Zonen kennen, zum Beispiel durch Berührungen. Im Gegensatz zur Sexualität eines
Erwachsenen ist die eines Kindes weniger zielgerichtet und stärker durch ein Ausprobieren
und eine damit verbundene Spontanität gekennzeichnet.

– In unserer Kita werden die Geschlechtsteile korrekt benannt und nicht
verniedlicht.
– Offene Fragen zu diesem Thema werden den Kindern altersgemäß
beantwortet.
– Ein enger Kontakt und Austausch mit den Eltern/Erziehungsberechtigten ist
für uns elementar um Ängste und Unsicherheiten zu dieser Thematik
abzubauen.
– Gefühle dürfen offen gezeigt und benannt werden. Wir verstehen uns hierbei
als Vorbilder für die Kinder.
– Wir ermutigen die Kinder ihre eigenen Grenzen festzulegen und diese auch
einzufordern.
– Wir nehmen die Kinder ernst und geben Ihnen Raum für Beschwerden.
– Rollenspiele z.B. Arzt, Vater-Mutter-Kind, die sog. „Doktorspiele“ sind ein Teil
der kindlichen Entwicklung und fördern die Identitätsfindung, das soziale
Miteinander und Perspektivenwechsel.
– Körperbewusstsein des Kindes schaffen, Sinnes – und Körperwahrnehmung
schulen / stärken
– Den eigenen Körper wertschätzen – auf achtsamen Umgang aufmerksam
Werden
– Wissen über eigene Körperteile und dessen Funktionen erfahren

Wir vermitteln folgende Leitsätze:
> 1. Mein Körper gehört mir
> 2. Ich kann mich auf meine Gefühle verlassen!
> 3. Es gibt gute und schlechte Berührungen
> 4. Es gibt gute und schlechte Geheimnisse
> 5. Ich darf Hilfe holen, auch wenn es mir verboten wurde
> 6. Stärkung des Selbstbewusstseins und der Selbstverantwortung
> 7. Ermunterung des Kindes, körperliche Grenzen zu spüren und zu setzen

2.1.5 Raumkonzept
In unserem Haus bieten wir den Kindern eine anregende Umgebung, die geschützte
Rückzugsmöglichkeiten bietet und gleichzeitig offen ist für viele Lernerfahrungen. Die Räume
sind so gestaltet, dass die Kinder sich darin wohl fühlen und ausreichend Anregungen
bekommen, um wieder Neues auszuprobieren.
Trotz der Rückzugsmöglichkeiten beobachten wir die Kinder aufmerksam.
Regeln für die gesamte Einrichtung:

Nebenzimmer
Türen bleiben angelehnt – die Kinder können durch das Fenster beobachtet werden.
Rollos werden nur von den Erzieherinnen zu gemacht.

Lernwerkstatt, Gang
Im Laufe des Tages finden immer wieder Kontrollgänge statt.

Toiletten
An den Kindertoiletten sind Türen angebracht. Die Hose bleibt außerhalb der Toilette an.

Garten
Das Personal teilt sich auf. Gruppe 1 ist für den vorderen Teil zuständig, Gruppe 2 für den
mittleren Teil und Gruppe 3 für den hinteren Bereich.
Die Kinder dürfen nicht hinter den Hügel. Kein Kind uriniert in den Garten.

Rollenspiele in den Ecken
Diese sind gut einsichtbar.

Tagesaktionen und Ausflüge
Tagesaktionen und Ausflüge werden im Vorfeld bei den Eltern angekündigt. Bei spontanen
Aktionen, z.B. Besuch der Eisdiele oder des Spielplatzes informieren wir die Eltern im
Nachhinein. Wir sprechen klare Regeln mit den Kindern ab, und sorgen für ausreichend
Aufsichtspersonen. Die Einrichtungsleitung muss Ausflügen zustimmen und die örtlichen
Gegebenheiten müssen den Begleitpersonen bekannt sein.

LRS Test
Bevor wir mit dem Kind zum Testen gehen, informieren wir eine Kollegin.

2.1.6 Gesetzliche Grundlagen
Am 01.01.2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es,
die vor 2012 bestehenden Lücken im Kinderschutz zu schließen, umfassende
Verbesserungen im Kinderschutz durchzusetzen, Prävention und Intervention im
Kinderschutz zusammenzuführen und alle Akteure, die sich für das Wohlergehen von
Kindern engagieren – angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt oder die Hebamme,
den Trägern von Jugendhilfe Einrichtungen bis hin zum Jugendamt oder Familiengerichten,
zu stärken.
Bundeskinderschutzgesetz (2012)
SGB VIII
§ 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
§ 8b fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und
Jugendlichen
§ 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
§ 47 Meldepflicht
§ 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen

2.1.7 Zusammenarbeit mit den Eltern
Ziel der Elternarbeit im Rahmen des Schutzkonzepts ist es, den Eltern die präventiven
Maßnahmen der Einrichtung verständlich zu machen und ihre Unterstützung für eine
gemeinsame Umsetzung zu gewinnen.
Bereits das Aufnahmegespräch wird genutzt, um den Eltern die Präventionsarbeit unseres
Kindergartens zu erläutern.
Über aktuelle Maßnahmen wie Präventionswochen oder Team-Schulungen werden Eltern
durch Elternbriefe informiert.
Das aktuelle Schutzkonzept liegt zur Ansicht aus.
Die Eltern werden über das Schutzkonzept am Infoabend informiert.
Es finden thematische Elternabende zu Prävention von sexueller Gewalt und kindlicher
Sexualität sowie zu den Themen körperliche Gewalt und Mobbing statt.
Alle Elterngespräche können eine Möglichkeit sein, über Prävention von sexueller Gewalt zu
informieren. Ebenso können diese Gespräche genutzt werden, um über den aktuellen
Entwicklungsstand des Kindes zu sprechen.

3. Institutionelle Intervention bei Verdacht und Vorliegen von
(sexuellem) Missbrauch und/oder Gewalt gegen Kinder
Für einen professionellen Umgang mit Verdachtsfällen unterscheidet man zwischen:
– unbeabsichtigten Grenzverletzungen, die spontan und ungeplant geschehen und die
subjektive Grenze des Kindes verletzen: z.B. Beleidigungen, Abwertungen,
Anschreien, Beschämen, grobes Berühren.
– Übergriffen, die nicht aus Versehen passieren, sondern Ausdruck einer Haltung, die
Grenzen anderer zu missachten sind: z.B. bewusstes Bloßstellen und Ängstigen,
körperliche Berührungen, die über ein professionelles Maß hinausgehen,
Hinwegsetzen über Signale des Kindes gegen Nähe und Berührungen. Übergriffe sind
auch daran zu erkennen, dass die Kritik anderer nicht beachtet wird und
Beschwerden als »Petzen« o. ä. bezeichnet werden.
– strafrechtlich relevanten Formen von Gewalt: z.B. Körperverletzung, Handlungen
gegen die sexuelle Selbstbestimmung (wie sexuelle Nötigung, sexualisierte Gewalt,
Vergewaltigung), Erpressung

Bei möglichen Grenzverletzungen und Übergriffen durch Mitarbeiter/innen wird von
Trägerseite sofort im Rahmen eines Klärungsverfahrens gehandelt. Definiert werden diese
Grenzverletzungen u.a. bei körperlicher Gewalt, sexueller Gewalt und Ausnutzung,
Funktionalisieren und Manipulation, Einbezug in Intimsphäre und Privatleben sowie bei
verbaler Gewalt (Entwerten, Bedrohen) durch Mitarbeiter/innen.
Orientiert an den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren
e.V. gilt folgendes Vorgehen für die Bearbeitung von möglichen Grenzverletzungen:
Die verantwortliche Leitungskraft sorgt für ein zeitnahes Krisenmanagement mit einem
hohen Maß an Schutz der Betroffenen, einer angemessenen Transparenz innerhalb des
Trägers und einem klar strukturierten Klärungsverfahren. Dabei wird sowohl die
Fürsorgepflicht für den Betreuten als auch für den/die Mitarbeiter/in berücksichtigt. Die
Leitungskraft hat sich ein möglichst genaues und umfassendes Bild von der möglichen
Grenzverletzung zu machen und dann mit Hilfe des „Vier Augen-Prinzips“ entsprechende
Schritte einzuleiten. Dabei ist unbedingt für den Schutz der Betroffenen zu sorgen, wenn die
Klärung Grenzverletzungen zum Ergebnis hat.

Das Klärungsverfahren kann zu drei verschiedenen Ergebnissen führen:

Es handelt sich im vorliegenden Verfahren eindeutig nicht um Grenzverletzungen und
Übergriffe durch Mitarbeiter/innen
Der Träger strebt eine angemessene Aufarbeitung des Geschehens zu folgenden
Punkten an:
– Verstehen der Vermutungsentstehung
– Würdigung der durch die Vermutungsentstehung und im Klärungsverfahren
entstandenen Gefühle bei den Beteiligten
– Entschuldigung für Missverständnisse
– Wiedergutmachung dem/der Mitarbeiter/in gegenüber
– Vertrauensbildung

Es bleibt im vorliegenden Verfahren unklar, ob es sich um Grenzverletzungen und
Übergriffe durch Mitarbeiter/innen handelt
Häufig bleibt bei Klärungsverfahren im Ergebnis eine Unklarheit. Die Leitung trägt
dann für eine Haltung und Kultur Sorge, dass die Unklarheit stehen bleiben darf und
keine heimlichen Vorwürfe oder Verdächtigungen gegen einzelne Beteiligte Platz
greifen.
Auch in diesem Fall bedarf es einer Aufarbeitung zu folgenden Punkten:
– Wertschätzung der unterschiedlichen Positionen
– Würdigung der Belastung für alle Beteiligten
– Würdigung insbesondere der Belastung, in der Einrichtung mit zwei
unterschiedlichen Positionen zu leben
– Würdigung der bestehenden Verletzungen
– Schutz für die Beteiligten
– Prüfung der Möglichkeiten der Wiederherstellung von Vertrauen
– Hilfestellung zum Befrieden der Situation
– Schutz für das betroffene Kind
– Rehabilitation des/der betroffenen Mitarbeiter/in (auch formal)

Es handelt sich im vorliegenden Verfahren eindeutig um Grenzverletzungen und
Übergriffe durch Mitarbeiter/innen Bei diesem Ergebnis steht der dauerhafte Schutz
der Betreuten an oberster Stelle. Das Kind braucht eine deutliche Anerkenntnis der
Verletzung und des Übergrifferlebens. Es ist notwendig, die Bedürfnisse des Opfers
nach Ausgleich und Wiedergutmachung zu erfahren und zu berücksichtigen, z.B. nach
einer Entschuldigung. Dem Kind sollte Hilfe und Unterstützung bei der Verarbeitung
der Erlebnisse angeboten werden.
– Der Träger prüft arbeits- und strafrechtliche Schritte gegen den/die Mitarbeiter/in,
der/die die Grenzverletzungen begangen hat, und leitet umgehend entsprechende
Maßnahmen ein.
– Das betroffene Team und die Einrichtung insgesamt nutzen Unterstützung zur
Aufarbeitung der Geschehnisse, eventuell auch mit externer Beratung.

Bei möglichen Grenzverletzungen und Übergriffen durch die Erziehungsberechtigten wird
von Leitungsseite sofort im Rahmen eines Klärungsverfahrens gehandelt.
Regelmäßig nehmen katholische Kindertageseinrichtungen als freie Träger die Aufgaben der
Jugendhilfe wahr. Auch sie müssen das Risiko für das Kind qualifiziert abschätzen, wenn
Anhaltspunkte für eine Gefährdung vorliegen. Das Jugendamt muss dafür sorgen, dass die
Fachkräfte der katholischen Kindertageseinrichtungen den Schutzauftrag einhalten und eine
insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen, um das Risiko zu beurteilen. Hierzu schließt das
Jugendamt mit den katholischen Kindertageseinrichtungen eine entsprechende
Vereinbarung. Damit soll erreicht werden, dass freie Träger und Einrichtungen, die durch §
8a Abs. 1 SGB VIII nicht unmittelbar verpflichtet werden, sich vertraglich verpflichten, den
Schutzauftrag in entsprechender Weise wahrzunehmen, d. h. insbesondere,
Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls wahrzunehmen,
bei der Risikoabwägung mehrere Fachkräfte einzubeziehen und eine insoweit erfahrene
Fachkraft hinzuzuziehen,
Personensorgeberechtigte sowie Kinder und Jugendliche einzubeziehen, soweit nicht der
Kinder- und Jugendschutz dadurch infrage gestellt wird,
bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken,
das Jugendamt zu informieren, falls die Hilfen nicht ausreichen, um die Gefährdung
abzuwenden,
in den jeweiligen Verfahrensschritten die spezifischen Datenschutzbestimmungen der §§
61ff.SGB VIII zu beachten.
Zur entsprechenden Wahrnehmung des Schutzauftrages gehört sowohl die
Informationsgewinnung als auch die Risikoabschätzung. Die Träger von Einrichtungen und
Diensten sind ebenso wie die öffentlichen Träger der Jugendhilfe verpflichtet, bei
Personensorge- und Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen und damit
auf deren Obliegenheit zur aktiven Mitwirkung hinzuwirken. Falls diese nicht ausreichend
mitwirken, sollen die Einrichtungsträger das Jugendamt informieren.
Die Einzelheiten der Risikoanalyse und der Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft
ergeben sich für die katholischen Kindertageseinrichtungen aus der konkret mit dem
Jugendamt getroffenen Vereinbarung und können von Jugendamt zu Jugendamt variieren.

Inkrafttreten des Kinderschutzkonzepts
Dieses Kinderschutzkonzept tritt mit Wirkung vom 16. November 2020 in Kraft.
Es liegt im Kindergarten zur Einsicht aus und kann auf der Homepage eingesehen werden.
Schwandorf, 09. November 2020
Pfarrer Christian Kalis
Kirchenverwaltungsvorstand